Die Besucherbetreuerin war als eine von rund 70 studentischen Mitarbeitern nicht – wie von der Bundestagsverwaltung behauptet – selbständig tätig, sondern abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig. Wie das Sozialgericht Berlin feststellte ... Alles zu diesem Thema ansehen » | stadtmorgen.de |
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Freitag, 2. November 2012
Deutschen Bundestag förderte Scheinselbständigkeit und hinterzog ...
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