Künftig sollen die Bonitätsprüfer für grobe Fehlurteile haften. Anleger und Emittenten können vor Gericht Verluste einklagen, wenn Ratingagenturen ein Unternehmen oder einen Staat absichtlich oder fahrlässig falsch beurteilen (Veröffentlicht am 28.11 ...
Alles zu diesem Thema ansehen »
Alles zu diesem Thema ansehen »
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen