Montag, 14. Januar 2013

IHK-Unterrichtung ab September nötig






Laut Paragraph 33c der Gewerbeordnung benötigen Spielgeräte-Aufsteller eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ab dem 1. September 2013 ist zusätzlich ein Nachweis einer IHK-Unterrichtung und der Nachweis des Verfügens über ein Sozialkonzept ...

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