| Laut Paragraph 33c der Gewerbeordnung benötigen Spielgeräte-Aufsteller eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Ab dem 1. September 2013 ist zusätzlich ein Nachweis einer IHK-Unterrichtung und der Nachweis des Verfügens über ein Sozialkonzept ... Alles zu diesem Thema ansehen » | Gamesundbusiness.de |
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Montag, 14. Januar 2013
IHK-Unterrichtung ab September nötig
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