Montag, 17. September 2012

SENATOR Entertainment AG

Darüber hinaus wird eine Einflussnahme auf die Besetzung oder Abberufung von Leitungs-, Geschäftsführungs- und Vorstandsorganen des Emittenten nicht angestrebt. d) Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ...

Alles zu diesem Thema ansehen »


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen