| Die Tätigkeit muss nicht in örtlich abgegrenzten Bereichen ausgeübt werden, sofern die beim Erwerb vorliegende Selbständigkeit der Büros beibehalten und nicht durch organisatorische (eingliedernde) Maßnahmen aufgegeben wurde. Maßgebend hierfür ... Alles zu diesem Thema ansehen » | Haufe.de |
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Montag, 17. September 2012
BFH Kommentierung Steuerbegünstigte Veräußerung einer Teilpraxis eines ...
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