| In vielen Staaten ist die Zulässigkeit einer Wareneinfuhr vom Nachweis des Ursprungs durch eine öffentliche Urkunde, dem Ursprungszeugnis, abhängig. Dieses wird in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt. Allein die IHK ... Alles zu diesem Thema ansehen » | Internetportal der IHK Heilbronn-Franken |
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