Facebook IHK Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf an Fluggesellschaften übergeben werden. Um diesen Sicherheitsstatus zu erlangen, benötigen Unternehmen ab dem 26. März 2013 eine behördliche Zulassung als Bekannter Versender durch das ... Alles zu diesem Thema ansehen » | Solinger Bote |
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Montag, 25. Februar 2013
IHK: Info-Veranstaltung Bekannter Versender
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