Freitag, 25. Januar 2013

IHK empfiehlt Unternehmern Zahlung des Rundfunkbeitrags unter Vorbehalt

Rostock/MVPO Aus Anlass der gegenwärtig laufenden Klageverfahren gegen den neuen Rundfunkbeitrag rät die IHK zu Rostock Unternehmern, Zahlungen an die GEZ mit dem Vermerk „Zahlung unter Vorbehalt“ vorzunehmen, damit ein eventueller ...

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