Sonntag, 2. Dezember 2012

OGH vereinfacht Klagsführung für geschädigte Anleger

Der Oberste Gerichtshof (OGH) vereinfacht die Klagsführung geschädigter Anleger im Fall der Insolvenz des Emittenten: Sie müssen nicht bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens zuwarten, um Schadenersatzansprüche mit Leistungsklage gegen einen ...

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