Freitag, 5. Oktober 2012

DGAP-PVR: MOLOGEN AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem ...

Der Meldepflichtige strebt keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an. * Der Meldepflichtige strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick ...

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