Stellt sich bei einer Betriebsprüfung heraus, dass ein als selbstständig Eingeordneter nur scheinselbstständig - und damit versicherungspflichtiger Arbeitnehmer - ist, kann die Einzugsstelle rückwirkend Säumniszuschläge fordern. In dem Rechtsstreit war ... Alles zu diesem Thema ansehen » | Haufe.de |
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Dienstag, 31. Juli 2012
Bei festgestellter Scheinselbstständigkeit sind Säumniszuschläge fällig
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