Donnerstag, 28. Juni 2012

Informationspflicht bei Insider-Informationen zu börsennotierten Unternehmen



Eine "Insider-Information" wird definiert als eine (I) präzise und (II) nicht öffentlich bekannte Information, (III) die direkt oder indirekt ein oder mehrere Finanzinstrumente oder deren Emittenten betrifft und (IV) geeignet wäre, wenn sie öffentlich ...

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